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                Date: 2001-05-02
                 
                 
                Volkszaehlung.at:Strafen fuer Verweigerer
                
                 
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      prae/scrypt: Wer hat da schon wieder "Religionsbekenntnis  
JEDI" und "All your base are belong to us" gesagt?  
 
Höchststrafe nicht beim ersten Mal | Strafen "kein  
Rachefeldzug" | Liegen im Ermessen der Gemeinden | Fehler  
von 1991 sollen sich nicht wiederholen  
 
Wer die Fragebögen unvollständig ausfüllt bzw. die  
Volkszählung überhaupt "verweigert", muss theoretisch mit  
einem Verwaltungsstrafverfahren [Höchststrafe: 30.000 ATS]  
rechnen. 
 
Allerdings, so Karl Isamberth, Volkszählungs-Projektleiter bei  
der Statistik Austria, gegenüber der APA, liege es im  
Ermessen der Gemeinden, ob bei einem "fehlenden Kreuzerl"  
am Fragebogen schon ein Verfahren eingeleitet werde oder  
nicht. 
 
Die Höchststrafe könne beim ersten Mal jedenfalls nicht  
verhängt werden. 
 
Isamberth bemühte dazu einen bildhaften Vergleich: "Wenn  
jemand sein Auto kurz im Halteverbot stehen hat, liegt es im  
Ermessensspielraum des Beamten, über diese zwei Minuten  
hinwegzusehen oder nicht." Volkszählung im Visier der  
Datenschützer  
 
Massenverweigerung Die Grünen haben dazu aufgerufen,  
Fragen zum Religionsbekenntnis, zur Umgangssprache und  
zum Haushaltsvorstand nicht zu beantworten. 
 
Sollte dieses Beispiel Schule machen und Hunderte Bürger  
die Angaben verweigern, würde den Gemeinden laut  
Isamberth wohl "nichts anderes übrig bleiben" als  
Strafverfahren einzuleiten. 
 
Wie viele Strafverfahren es bei der letzten Volkszählung 1991  
gegeben habe, könne er nicht beantworten, so Isamberth:  
"Es gibt keine Statistik. Aus Gesprächen mit den  
Gemeinden weiß ich allerdings, dass es Strafen gegeben  
hat." 
 
Grundsätzlich sei die Strafdrohung allerdings "kein  
Rachefeldzug", sondern solle lediglich klarstellen, "dass es  
eine gewisse Bürgerpflicht gibt", an der Volkszählung  
teilzunehmen. 
 
Dass die Frage nach dem Religionsbekenntnis, wie von den  
Grünen behauptet, verfassungswidrig sei, sei ihm nicht  
bekannt, sagte Isamberth. 
 
 
Um die unzulässige Beeinflussung des  
Volkszählungsergebnisses durch die Gemeinden zu  
verhindern, habe man diese "noch einmal expressis verbis  
darauf hingewiesen, dass es auf keinen Fall vorausgefüllte  
Fragebögen geben darf", so Isamberth. Bei der Volkszählung  
1991 hatte ein Mitarbeiter der Unterkärntner Gemeinde  
Feistritz im Rosental beim Punkt Amtssprache vorsorglich  
"Deutsch" angekreuzt. Damals habe man "ganz scharf  
durchgegriffen" und für die Vernichtung der betreffenden  
Fragebögen gesorgt, berichtete Isamberth. Ob es auch  
innerhalb der Gemeinde Konsequenzen gegeben habe, wisse  
er nicht. 
 
Source 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=57528
                   
 
 
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-05-02 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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