| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2000-10-11
                 
                 
                AT: Data Mining, Spitzel, Innenministerium
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                
      Heute Vorlage des Berichts der Sonderkommission zur  
Spitzelaffäre | Großrechner, Netzwerke und Datenbanken im  
Innenministerium | Keine Auskunftspflicht gegenüber dem  
Datenschutzgesetz bei EKIS 
 
vor 7min  
 
Nein, besichtigen könne man das Rechenzentrum nicht,  
sagte Nikolaus Schwab, Leiter der EDV-Zentrale im  
Innenministerium, auf Anfrage der FutureZone. Auskünfte  
über die Netzwerk-Topologie könne es gleichfalls keine  
geben.  
 
Schließlich seien der "kriminalpolizeiliche Aktenindex", und  
andere Datenbanken des Elektronischen  
Kriminalpolizeilichen Informationssystems [EKIS], die im  
Zusammenhang mit der mutmaßlichen Spitzelaffäre ins  
Gerede kamen, "von der Auskunftspflicht nach dem  
Datenschutzgesetz ausgenommen." 
 
Physische Datenlöschung 
Dieser Index, der "jede Anzeige einer Sicherheitsbehörde an  
eine Behörde der Strafjustiz auf Grund eines strafrechtlich  
relevanten Tatbestands mit Ausnahme von  
Fahrlässigkeitsdelikten" aufgelistet hat, stehe, sagt Schwab,  
wie alle Datenbanken im Innnenminmisterium auf einer  
Rechtsgrundlage, Paragraph 57,1,6 Sicherheitspolizeigesetz.  
Und wie gesetzlich vorgeschrieben, würden die Datensätze  
"fünf Jahre nach dem letzten Eintrag" ordnungsgemäß und  
physisch gelöscht.   
 
"Die Datenspeicherwut" Datenschützern wie Hans Zeger ist  
genau diese Fortschreibung ein Dorn im Auge. Jahr um Jahr  
steige die Datenspeicherwut und wie die Erfahrung zeige, sei  
man im Aktenindex der Kriminalpolizei schon durch einen  
bloßen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Innere  
Angelegenheiten dabei.  
 
Da weder über Einträge noch über Löschungen in dieser  
Datenbank informiert werde, schleppe so mancher Bürger  
dieses Landes ein langes Verzeichnis hinter sich her, ohne  
es zu wissen.  
 
Einmal alle fünf Jahre etwa von einem bösartigen Nachbarn  
angezeigt zu werden, reiche schon aus, dass die Einträge in  
den kriminalpolizeilichen Aktenindex bis zum Ableben des  
Eingetragenen erhalten bleiben. 
 
Frage der Hardware Auf welcher Hardware diese Einträge  
prozessiert werden, kommt ebenfalls einem Staatsgeheimnis  
gleich. Viel mehr, als dass ein "Großrechner mit 2 CPUs auf  
Basis OS 390" involviert sei, ist dem EDV-Leiter über die  
Architektur seines Netzwerks nicht zu entlocken. 
 
Mainframe von Hal'schen Dimensionen 
Als sicher anzunehmen ist, dass es sich um ein so  
genanntes gemischtes Netzwerk handelt, das seit den frühen  
80er Jahren von einem IBM-Mainframe ausgehend  
"organisch" gewachsen ist. 
 
Ziemlich viel mehr 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=44508
                   
 
 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
    
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by Harkank 
published on: 2000-10-11 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |